Steuerliche Behandlung
Gemäss der Britischen Steuerverwaltung (HMRC) müssen die Guthaben mindestens zehn volle Fiskaljahre (startet jeweils am 5. April) bei Liberty angelegt sein. Frühere Auszahlungen werden der HMRC automatisch gemeldet und sind somit nach britischem Recht steuerpflichtig. Ausgenommen von der Meldepflicht sind alle Personen, welche nachweislich bereits mehr als zehn Jahre ausserhalb von Grossbritannien leben und ebenso lange keine Steuern mehr in Grossbritannien bezahlen.
Bei Auszahlung mit Wohnsitz in der Schweiz und nach Ablauf der 10-Jahres Frist wird das Guthaben gemäss Schweizer Steuerrecht besteuert.
Sobald Sie Ihren Wohnsitz nachweislich ins Ausland verlegt haben, sind Sie nur noch quellensteuerpflichtig. Die Quellensteuer richtet sich nach dem Sitz der Stiftung, die Ihre Vorsorgegelder verwaltet. Die Liberty Freizügigkeitsstiftung hat ihren Sitz im Kanton mit der schweizweit niedrigsten Quellensteuer.

