Mit Wohnsitz im übrigen Ausland
Sofortiger Bezug von Freizügigkeitsguthaben mit Wohnsitz im Ausland
Sie waren in der Schweiz angestellt und begründen Ihren Wohnsitz im Ausland. Je nach Land und beruflicher oder persönlicher Situation können Sie entweder Ihr gesamtes Freizügigkeitsguthaben oder nur den überobligatorischen Anteil Ihres Freizügigkeitsguthabens beziehen. Selbstverständlich können Sie auch Ihr gesamtes Guthaben zu uns transferieren und in einer Wertschriftenlösung steuerbefreit anlegen.
Durch das steuerlich günstige Umfeld des Kantons Schwyz erweist sich die Liberty Freizügigkeitsstiftung in vielen Fällen als äusserst vorteilhaft. Liberty stellt Ihnen ein Online-Programm zur Verfügung, das mit einigen Angaben aus Ihrem Vorsorgeausweis Ihre Einsparmöglichkeiten berechnet.

